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Reiseveranstalter AGB

Reisebedingungen Reisebüro Donaustauf

Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und Reisebüro Donaustauf, nachstehend „RBD“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht).

 

  1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Buchenden

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde RBD den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt RBD den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Reisevertrages.

1.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von RBD beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird RBD dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.

1.3. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von RBD vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde RBD die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

1.4. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.

2.    Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte

2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von RBD bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von RBD für die jeweilige Reise. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von RBD nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von RBD hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2.2. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von RBD herausgegeben werden, sind für RBD und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von RBD gemacht wurden.

  1. Leistungsänderungen

3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von RBD nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.2. RBD ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn RBD in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von RBD über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.

  1. Bezahlung

4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.

4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 100,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.

4.3. Soweit RBD zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.

4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist RBD berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.

  1. Preiserhöhung

5.1. RBD behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für RBD nicht vorhersehbar waren.

5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann RBD den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann RBD vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann RBD vom Kunden verlangen.

5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber RBD erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für RBD verteuert hat.

5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat RBD den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn RBD in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von RBD über die Preiserhöhung gegenüber RBD geltend zu machen.

  1. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber RBD unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert RBD den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann RBD, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

6.2. RBD hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

6.3.  

Standardgebühren

bis zum 31. Tage vor Reiseantritt                          25%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                            40%
ab dem 24.Tag vor Reiseantritt                             50%
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt                            60%
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt                             80%
bei Rücktritt am Abreisetag, No-show               100 %
Ausnahmen von der Standardregelung sind eingeschlossene Flüge mit Air Berlin, Condor, Germanwings, TUIFly sowie sonstige Charterflüge und Lufthansa, Austrian, Iberia, Vueling und Norwegian zu tagesaktuellen Preisen mit eingeschränkter Flexibilität
nach Festbuchung                                                 100%
auf den Fluganteil im Gesamtreisepreis
Eintrittskarten
nach Festbuchung                                                 100%

6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RBD nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

6.5. RBD behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit RBD nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Pauschale, entstanden sind. Macht RBD einen solchen Anspruch geltend, so ist RBD verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung inklusive Reiseabbruch sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und eine Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen.

6.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

  1. Umbuchungen

7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann RBD bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunden erheben.

7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

  1. Rücktritt von RBD wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl

8.1. RBD kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch RBD müssen in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) RBD hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) RBD ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von RBD später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn RBD in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch RBD dieser gegenüber geltend zu machen.

8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

  1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1. RBD kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von RBD nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

9.2. Kündigt RBD, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

  1. Obliegenheiten des Kunden

10.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit RBD wie folgt konkretisiert:

a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von RBD (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von RBD wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber RBD unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

10.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von RBD nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen RBD anzuerkennen.

10.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, RBD erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn RBD oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von RBD oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10.4. Bei Gepäckverlust und -verspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von RBD anzuzeigen.

  1. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung von RBD für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit RBD für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

RBD haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Trainingseinheiten, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von RBD sind. Eine etwaige Haftung von RBD wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

12.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber RBD unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.

12.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

12.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von RBD oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RBD beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RBD oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RBD beruhen.

12.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

12.6. Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

12.7. Schweben zwischen dem Kunden und RBD Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder RBD die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1. RBD wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wir davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn RBD schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3. RBD haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass RBD eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

  1. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

14.1. RBD informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Bei angegeben Flugzeiten handelt es sich stets um voraussichtliche Flugzeiten.

14.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist RBD verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Sobald RBD weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.

14.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird RBD den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

14.4. Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen der Informationspflicht von RBD begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht von RBD ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger Weise vereinbart ist, bleibt RBD ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.

14.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen und die Unterrichtungen von RBD über einen Wechsel einer Fluggesellschaft bleiben die Ansprüche des Kunden nach der in Abs. 1 bezeichneten Verordnung, aus sonstigen anwendbaren EG-Verordnungen sowie sonstige vertragliche oder gesetzliche Rechte unberührt.

14.6. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten von RBD abrufbar und in den Geschäftsräumen von RBD einzusehen.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und RBD findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

15.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen RBD im Ausland für die Haftung von RBD dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15.3. Der Kunde kann RBD nur an deren Sitz verklagen.

15.4. Für Klagen von RBD gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RBD vereinbart.

15.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

Reiseveranstalter ist:

Reisebüro Donaustauf

Rita Henke

Maxstrasse 24

93093 Donaustauf

09403 – 954462

09403 – 954463

info@reisebuero-donaustauf.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Maxstrasse 24, 93093 Donaustauf
Anfahrt
Telefon +49 9403 95 44 62
Telefax +49 9403 95 44 63
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